Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Supercount AI FlexCo

Zuletzt aktualisiert:

7. November 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Supercount AI FlexCo (nachfolgend "Supercount AI") und ihren Kunden. Diese AGB sind ausschließlich für die Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) bestimmt.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Supercount AI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Supercount AI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z.B. per E-Mail) eines Angebots von Supercount AI durch den Kunden oder durch die erste Erfüllungshandlung von Supercount AI zustande. Bei Software-as-a-Service (SaaS)-Diensten kommt der Vertrag insbesondere auch durch eine Online-Registrierung des Kunden und der Bestätigung dieser durch Supercount AI zustande.

3. Leistungsumfang

3.1. Der konkrete Umfang der von Supercount AI zu erbringenden Leistungen (z.B. SaaS-Dienste, Beratung, Projektdurchführung) ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder dem vom Kunden angenommenen Angebot.

3.2. SaaS-Dienste: Supercount AI stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zur vereinbarten Software-as-a-Service-Lösung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang entspricht der jeweils maßgeblichen Produktbeschreibung.

3.3. Beratung und Projektleistungen: Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden sorgfältig und fachgerecht erbracht. Sofern nicht abweichend vereinbart, handelt es sich um Dienstverträge. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.4. Supportleistungen: Der Umfang der Supportleistungen (z.B. E-Mail, Telefon, Reaktionszeiten) ist nicht in diesen AGB geregelt, sondern ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung oder dem vom Kunden gebuchten Service-Paket (siehe auch Ziffer 5.5).

3.5. Verfügbarkeit und Wartung:

a) Supercount AI bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der SaaS-Dienste (Best Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird jedoch nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

b) Supercount AI ist berechtigt, die SaaS-Dienste für Wartungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8-18 Uhr MEZ) durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt.

c) Bei dringenden Sicherheitsupdates oder kritischen Störungen kann eine Unterbrechung auch ohne Vorankündigung erfolgen.

3.6. KI-gestützte Funktionen – Unterstützungssystem für Fachkräfte:

a) Supercount AI bietet KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung von Buchhaltungs- und Bilanzierungsprozessen (z.B. automatisierte Beleganalyse, Buchungsvorschläge, Plausibilitätsprüfungen). Diese Funktionen dienen ausschließlich der Arbeitserleichterung für qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Buchhalter, Steuerberater, qualifizierte Angestellte des Kunden) und ersetzen dieses nicht. Sie stellen kein vollautomatisches System dar.

b) Alle KI-generierten Ergebnisse (z.B. Buchungssätze, Analysen, Umbuchungen) sind probabilistischer Natur und können als wahrscheinlichkeitsorientierte Vorschläge nicht zu 100% fehlerfrei sein. Die KI agiert niemals vollständig autonom, sondern legt alle Ergebnisse dem Nutzer zur Prüfung und Freigabe vor.

c) Der Kunde versichert, dass die Nutzer der Software über die notwendige Fachkompetenz (sowohl buchhalterisch als auch im Verständnis für KI-gestützte Systeme) verfügen, um diese probabilistischen Vorschläge beurteilen zu können. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Vorschläge, Analysen und Buchungssätze vor deren Übernahme fachkundig zu prüfen und freizugeben. Die alleinige fachliche, rechtliche und steuerrechtliche Verantwortung für alle übernommenen Daten, Buchungen und Abschlüsse verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen beauftragten Steuerberater/Buchhalter.

d) Supercount AI haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Fehleinschätzungen in KI-generierten Vorschlägen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Dies gilt insbesondere für steuerliche, bilanzielle oder UGB-bezogene Fehleinschätzungen.

e) Kundendaten werden nicht für das Training von KI-Modellen Dritter verwendet. Zur Verbesserung der Buchungsvorschläge innerhalb des Mandats des Kunden erstellt das System aus genehmigten Buchungen case-spezifische Muster (Pattern Learning). Diese Muster verbleiben ausschließlich im mandantenspezifischen Datenbereich des Kunden und werden niemals mandantenübergreifend oder für allgemeines Modelltraining verwendet.

3.7. Updates und Änderungen der Software:

a) Supercount AI entwickelt die SaaS-Dienste kontinuierlich weiter und ist berechtigt, jederzeit neue Funktionen hinzuzufügen, bestehende Funktionen anzupassen oder zu entfernen, sofern hierdurch die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

b) Die Weiterentwicklung erfolgt auf Basis von Kundenfeedback, interner Roadmap-Planung und zur Steigerung des Nutzens für alle Kunden.

c) Wesentliche Änderungen, die die bisherige Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigen könnten, werden dem Kunden rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) mitgeteilt.

d) Sicherheits- und Compliance-Updates können jederzeit ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

3.8. Integrationen und Exportfunktionen:

a) Supercount AI bietet Exportfunktionen für gängige Buchhaltungssysteme (insbesondere BMD, DATEV, CSV). Die Kompatibilität mit Drittsystemen wird nach bestem Wissen und Gewissen gewährleistet.

b) Der Kunde ist verpflichtet, exportierte Daten vor dem Import in Drittsysteme auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen. Supercount AI haftet nicht für Fehler, die durch Import-Prozesse in Drittsystemen entstehen.

c) Für Änderungen an Schnittstellen durch Drittanbieter (z.B. BMD, DATEV) übernimmt Supercount AI keine Haftung. Anpassungen erfolgen nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.

3.9. Subunternehmer: Supercount AI ist berechtigt, zur Leistungserbringung sachkundige Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. SaaS-Gebühren sind, je nach Vereinbarung, monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Projekt- und Beratungsleistungen werden nach Abschluss oder gemäß vereinbartem Zahlungsplan in Rechnung gestellt.

4.3. Rechnungen sind binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Supercount AI berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe für Unternehmergeschäfte zu beanspruchen.

4.4. Preisanpassungen und Wertsicherung:

a) Die vereinbarten Entgelte sind wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen bis 5% bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitung wird die gesamte Änderung berücksichtigt.

b) Unabhängig von der Wertsicherung ist Supercount AI berechtigt, die Preise für SaaS-Dienste mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen, insbesondere bei nachweislich gestiegenen Gestehungskosten (z.B. für KI-Dienste Dritter).

c) Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 15% innerhalb eines Kalenderjahres (die Wertsicherung ausgenommen) hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

4.5. Fair-Use-Policy bei KI-Diensten:

a) Die Nutzung der KI-Funktionen ist im Rahmen der gebuchten Pakete pauschal abgegolten. Die Preiskalkulation basiert auf einer durchschnittlichen, angemessenen Nutzungsintensität.

b) Supercount AI behält sich das Recht vor, bei außergewöhnlich hoher Nutzung von rechenintensiven KI-Modellen, die die kalkulierten Durchschnittskosten erheblich übersteigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann insbesondere die temporäre Drosselung besonders teurer KI-Modelle oder das Angebot einer Anpassung des gebuchten Pakets umfassen.

c) Der Kunde wird über eine solche Maßnahme vorab informiert. Eine Drosselung der Kernfunktionalität erfolgt nicht.

4.6. Testphase und abweichende Kündigungsfristen:

a) Neue Kunden können die SaaS-Dienste für einen Monat (30 Tage) kostenlos testen. Eine Kündigung während des Testmonats ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

b) Sofern der Kunde nicht vor Ablauf des Testmonats kündigt, geht der Vertrag in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Die erste Vertragsperiode nach dem Testmonat beträgt ein Quartal (3 Monate) und ist zum Ende dieses Quartals kündbar.

c) Nach Ablauf dieser ersten Quartalsperiode verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

d) Die Regelungen in Ziffer 9.1 (Automatische Verlängerung um die ursprüngliche Laufzeit) finden auf Verträge, die nach dieser Ziffer 4.6 zustande kommen, keine Anwendung.

5. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch Supercount AI notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in die Systeme von Supercount AI eingegebenen oder zur Verarbeitung übergebenen Daten (nachfolgend „Kunden-Daten“) allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Nutzung und Verarbeitung dieser Daten durch Supercount AI im Rahmen des Auftrags nicht gegen geltendes Recht (insb. Datenschutzrecht) verstößt.

5.3. Zugangsdaten zu SaaS-Diensten sind vom Kunden geheim zu halten und sorgfältig vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

5.4. Datensicherung und Export:

a) Supercount AI erstellt regelmäßige Backups der Kundendaten. Diese dienen ausschließlich der Systemsicherheit und Wiederherstellung nach technischen Störungen.

b) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. BAO, UGB) selbst verantwortlich. Supercount AI übernimmt keine Archivierungspflicht über die Vertragslaufzeit hinaus.

c) Dem Kunden wird dringend empfohlen, regelmäßig eigene Exporte seiner Daten zu erstellen, insbesondere vor steuerlich relevanten Stichtagen. Die Plattform bietet hierfür entsprechende Exportfunktionen.

5.5. Support und Serviceleistungen:

a) Der Umfang der inkludierten Support- und Serviceleistungen (z.B. Standard-Support per E-Mail) richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket.

b) Reaktionszeiten und erweiterte Support-Optionen (z.B. Telefon) können je nach gebuchtem Paket variieren und sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

6. Nutzungsrechte (bei SaaS-Diensten)

6.1. Supercount AI räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-sublizenzierbares Recht ein, die SaaS-Dienste im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.

6.2. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte, ist ausdrücklich untersagt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Supercount AI leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Im Falle von Mängeln bei SaaS-Diensten wird Supercount AI den Mangel in angemessener Frist beheben (Nacherfüllung). Ein Recht zur Preisminderung oder zum Rücktritt steht dem Kunden erst nach zweimaligem Scheitern der Nacherfüllung bezüglich desselben Mangels zu.

7.2. Die Haftung von Supercount AI für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (sofern nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Supercount AI verursacht) und sonstige mittelbare Schäden ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.

7.4. Supercount AI haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die auf Umstände außerhalb ihres zurechenbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind (insbesondere höhere Gewalt).

7.5. Haftung bei Multi-Tenant-Architektur:

Supercount AI betreibt eine Multi-Tenant-Architektur. Durch technische und organisatorische Maßnahmen (insbesondere logische Trennung und Row Level Security auf Datenbankebene) wird sichergestellt, dass Daten verschiedener Kunden streng voneinander getrennt sind. Supercount AI haftet für Verstöße gegen die Datenisolation nur im Rahmen der unter Ziffer 7.2 geregelten Haftungsbeschränkungen.

7.6. Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte:

Supercount AI haftet nicht für wirtschaftliche Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige KI-Vorschläge entstehen, sofern der Kunde seiner Prüfpflicht gemäß Ziffer 3.6 nicht nachgekommen ist. Die Verantwortung für die fachliche Korrektheit aller in das Rechnungswesen übernommenen Buchungen liegt ausschließlich beim Kunden.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.

8.2. Supercount AI verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Supercount AI zu entnehmen.

8.3. Soweit Supercount AI im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform), sind die Parteien verpflichtet, einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1. Die Laufzeit von SaaS-Verträgen ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sie sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gekündigt werden. (Diese Ziffer gilt nicht für Verträge gemäß Ziffer 4.6).

9.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3. Daten nach Vertragsende:

a) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde 30 (dreißig) Tage Zeit, seine Daten in den verfügbaren Exportformaten (z.B. CSV, BMD, DATEV) selbständig zu exportieren. Der Zugang zur Plattform bleibt während dieser Frist bestehen.

b) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden kann Supercount AI einen vollständigen Datenexport gegen Zahlung einer angemessenen Servicegebühr bereitstellen.

c) Nach Ablauf der 30-Tages-Frist werden alle Kundendaten aus den Produktivsystemen unwiderruflich gelöscht. Davon ausgenommene technische Sicherungs-Backups (z.B. Supabase Backups) werden gemäß den technischen Retention-Policies (in der Regel maximal 30 Tage) aufbewahrt und anschließend ebenfalls gelöscht.

d) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. BAO, UGB) selbst verantwortlich. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle steuerlich relevanten Daten und die zugehörigen Belege vor der Löschung exportiert wurden.

e) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch kann die Aufbewahrungsfrist gegen Zahlung einer monatlichen Speichergebühr verlängert werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für 4020 Linz, Österreich, sachlich zuständige Gericht.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Supercount AI Dashboard
Image

Risikofrei für 3 Monate testen.

Erhalten Sie 1 Monat geschenkt und testen Sie Supercount AI risikofrei für ein ganzes Quartal.

Supercount AI Dashboard
Image

Risikofrei für 3 Monate testen.

Erhalten Sie 1 Monat geschenkt und testen Sie Supercount AI risikofrei für ein ganzes Quartal.

Supercount AI Dashboard
Image

Risikofrei für 3 Monate testen.

Erhalten Sie 1 Monat geschenkt und testen Sie Supercount AI risikofrei für ein ganzes Quartal.

Die KI-native Produktivitätssuite
für Buchhalter und Bilanzierer.

© 2025 Supercount AI FlexCo. Alle Rechte vorbehalten.

*Nach sorgfältiger Marktanalyse (Stand: November 2025) positioniert sich Supercount AI als die erste Buchhaltungssuite am österreichischen Markt, die von Grund auf KI-nativ entwickelt wurde. Was bedeutet für uns "KI-nativ"? Im Gegensatz zu Software, die zum Aufkommen des Technologiesprungs rund um generative künstliche Intelligenz bereits bestanden hat und bei der KI-Funktionen nachträglich an ein bestehendes System ("Legacy-System") angebunden werden, war bei Supercount AI generative künstliche Intelligenz von der ersten Softwareversion an ein integraler und architektonischer Kernbestandteil. Dieser Ansatz ermöglicht fundamental neue und effizientere Prozesse. Wir sehen darin den entscheidenden Vorsprung für die Buchhaltung der Zukunft.

Die KI-native Produktivitätssuite
für Buchhalter und Bilanzierer.

© 2025 Supercount AI FlexCo. Alle Rechte vorbehalten.

*Nach sorgfältiger Marktanalyse (Stand: November 2025) positioniert sich Supercount AI als die erste Buchhaltungssuite am österreichischen Markt, die von Grund auf KI-nativ entwickelt wurde. Was bedeutet für uns "KI-nativ"? Im Gegensatz zu Software, die zum Aufkommen des Technologiesprungs rund um generative künstliche Intelligenz bereits bestanden hat und bei der KI-Funktionen nachträglich an ein bestehendes System ("Legacy-System") angebunden werden, war bei Supercount AI generative künstliche Intelligenz von der ersten Softwareversion an ein integraler und architektonischer Kernbestandteil. Dieser Ansatz ermöglicht fundamental neue und effizientere Prozesse. Wir sehen darin den entscheidenden Vorsprung für die Buchhaltung der Zukunft.

Die KI-native Produktivitätssuite
für Buchhalter und Bilanzierer.

© 2025 Supercount AI FlexCo. Alle Rechte vorbehalten.

*Nach sorgfältiger Marktanalyse (Stand: November 2025) positioniert sich Supercount AI als die erste Buchhaltungssuite am österreichischen Markt, die von Grund auf KI-nativ entwickelt wurde. Was bedeutet für uns "KI-nativ"? Im Gegensatz zu Software, die zum Aufkommen des Technologiesprungs rund um generative künstliche Intelligenz bereits bestanden hat und bei der KI-Funktionen nachträglich an ein bestehendes System ("Legacy-System") angebunden werden, war bei Supercount AI generative künstliche Intelligenz von der ersten Softwareversion an ein integraler und architektonischer Kernbestandteil. Dieser Ansatz ermöglicht fundamental neue und effizientere Prozesse. Wir sehen darin den entscheidenden Vorsprung für die Buchhaltung der Zukunft.