Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Supercount AI FlexCo

Zuletzt aktualisiert:

1. August 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Supercount AI FlexCo (nachfolgend „Supercount AI“) und ihren Kunden. Diese AGB sind ausschließlich für die Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) bestimmt.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie bekannt sind, es sei denn, Supercount AI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Supercount AI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z. B. per E-Mail) eines Angebots von Supercount AI durch den Kunden oder durch die erste Erfüllungshandlung von Supercount AI zustande. Bei Software-as-a-Service (SaaS)-Leistungen kommt der Vertrag insbesondere durch die Online-Registrierung des Kunden und deren Bestätigung durch Supercount AI zustande.

3. Leistungsumfang

3.1. Der konkrete Umfang der von Supercount AI zu erbringenden Leistungen (z. B. SaaS-Leistungen, Beratung, Projektumsetzung) ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder dem vom Kunden angenommenen Angebot.

3.2. SaaS-Leistungen: Supercount AI stellt dem Kunden für die Vertragsdauer den Zugang zur vereinbarten Software-as-a-Service-Lösung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang entspricht der jeweiligen Produktbeschreibung.

3.3. Beratungs- und Projektleistungen: Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden sorgfältig und fachgerecht erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um Dienstverträge. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.4. Supportleistungen: Der Umfang der Supportleistungen (z. B. E-Mail, Telefon, Reaktionszeiten) ist nicht in diesen AGB geregelt, sondern ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung oder dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket (siehe auch Ziffer 5.5).

3.5. Verfügbarkeit und Wartung:

a) Supercount AI ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen bemüht (Best Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird jedoch nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

b) Supercount AI ist berechtigt, die SaaS-Leistungen für Wartungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden vorzugsweise außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–18 Uhr MEZ) durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt.

c) Bei dringenden Sicherheitsupdates oder kritischen Störungen kann eine Unterbrechung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

3.6. KI-gestützte Funktionen – Unterstützungssystem für Fachkräfte:

a) Supercount AI bietet KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung buchhalterischer und rechnungslegungsbezogener Prozesse (z. B. automatisierte Beleganalyse, Buchungsvorschläge, Plausibilitätsprüfungen). Diese Funktionen dienen ausschließlich der Erleichterung der Arbeit qualifizierten Personals (z. B. Buchhalter, Steuerberater, qualifizierte Mitarbeiter des Kunden) und ersetzen dieses nicht. Sie stellen kein vollautomatisiertes System dar.

b) Alle KI-generierten Ergebnisse (z. B. Buchungssätze, Analysen, Umbuchungen) sind probabilistischer Natur und können als wahrscheinlichkeitsorientierte Vorschläge nicht zu 100 % fehlerfrei sein. Die KI arbeitet niemals vollständig autonom, sondern legt alle Ergebnisse dem Nutzer zur Prüfung und Freigabe vor.

c) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer der Software über die erforderliche Fachkenntnis (sowohl im Rechnungswesen als auch im Verständnis KI-gestützter Systeme) verfügen, um diese probabilistischen Vorschläge zu beurteilen. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Vorschläge, Analysen und Buchungen vor deren Übernahme fachlich zu prüfen und freizugeben. Die alleinige fachliche, rechtliche und steuerliche Verantwortung für alle übernommenen Daten, Buchungen und Abschlüsse verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen beauftragtem Steuerberater/Buchhalter.

d) Supercount AI haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Fehleinschätzungen in KI-generierten Vorschlägen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt insbesondere für steuerliche, finanzielle oder UGB-bezogene Fehleinschätzungen.

e) Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen Dritter verwendet. Zur Verbesserung der Buchungsvorschläge innerhalb des Mandats des Kunden erstellt das System fallspezifische Muster aus freigegebenen Buchungen (Pattern Learning). Diese Muster verbleiben ausschließlich im kundenspezifischen Datenbereich und werden niemals mandantenübergreifend oder für ein allgemeines Modelltraining verwendet. Die Speicherung erfolgt fallbezogen ausschließlich zur Bereitstellung von Kontext für die KI-Funktionen, nicht zu kommerzieller Verwertung. Bei Löschung eines Falls/Mandanten werden Muster und Daten entfernt — in der Produktivdatenbank unmittelbar, in Infrastruktur-Sicherungen verbleiben sie nur wenige Tage zur betrieblichen Wiederherstellung und werden dann gelöscht.

3.7. Updates und Änderungen der Software:

a) Supercount AI entwickelt die SaaS-Leistungen laufend weiter und ist berechtigt, bestehende Funktionen jederzeit hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen, sofern die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

b) Die Weiterentwicklung erfolgt auf Basis von Kundenfeedback, interner Roadmap-Planung und zur Steigerung des Nutzens für alle Kunden.

c) Wesentliche Änderungen, die die bisherige Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigen könnten, werden dem Kunden rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) mitgeteilt.

d) Sicherheits- und Compliance-Updates können jederzeit ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

3.8. Integrationen und Exportfunktionen:

a) Supercount AI bietet Exportfunktionen für gängige Buchhaltungssysteme (insbesondere BMD, DATEV, CSV). Die Kompatibilität mit Drittsystemen wird nach bestem Wissen und Gewissen sichergestellt.

b) Der Kunde ist verpflichtet, exportierte Daten vor dem Import in Drittsysteme auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Supercount AI haftet nicht für Fehler, die aus Importvorgängen in Drittsysteme entstehen.

c) Supercount AI übernimmt keine Haftung für Änderungen von Schnittstellen durch Drittanbieter (z. B. BMD, DATEV). Anpassungen erfolgen mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand.

3.9. Subunternehmer: Supercount AI ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (siehe Ziffer 8.3).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. SaaS-Entgelte sind je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Projekt- und Beratungsleistungen werden nach Abschluss oder nach dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt.

4.3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Supercount AI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für unternehmerische Geschäfte geltend zu machen.

4.4. Preisanpassung und Wertsicherung:

a) Die vereinbarten Entgelte sind wertgesichert. Als Grundlage für die Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen bis zu 5 % bleiben unberücksichtigt; bei Überschreiten wird die gesamte Änderung berücksichtigt.

b) Unabhängig von der Wertsicherung ist Supercount AI berechtigt, die Preise für SaaS-Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen, insbesondere im Fall nachweislich gestiegener Bezugskosten (z. B. für KI-Dienste Dritter).

c) Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 15 % innerhalb eines Kalenderjahres (ohne Wertsicherung) steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Preisanpassung zum frühestmöglichen Kündigungstermin zu.

4.5. Fair-Use-Policy für KI-Leistungen:

a) Die Nutzung der KI-Funktionen ist von den gebuchten Paketen umfasst. Die Preiskalkulation beruht auf einer durchschnittlichen, angemessenen Nutzungsintensität.

b) Supercount AI behält sich vor, bei außergewöhnlich hoher Nutzung rechenintensiver KI-Modelle, die die kalkulierten Durchschnittskosten erheblich übersteigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann eine vorübergehende Drosselung besonders kostenintensiver KI-Modelle oder ein Angebot zur Anpassung des gebuchten Pakets umfassen.

c) Der Kunde wird über eine solche Maßnahme vorab informiert. Eine Drosselung der Kernfunktionalität erfolgt nicht.

4.6. Testphase und abweichende Kündigungsfristen:

a) Neue Kunden können die SaaS-Leistungen einen Monat (30 Tage) kostenlos testen. Eine Kündigung während des Testmonats ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

b) Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf des Testmonats, geht der Vertrag in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Die erste Vertragsperiode nach dem Testmonat beträgt ein Quartal (3 Monate) und kann zum Ende dieses Quartals gekündigt werden.

c) Nach Ablauf dieser anfänglichen Quartalsperiode verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

d) Die Regelungen in Ziffer 9.1 (automatische Verlängerung um die ursprüngliche Laufzeit) gelten nicht für unter dieser Ziffer 4.6 abgeschlossene Verträge.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch Supercount AI erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

5.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der in die Systeme von Supercount AI eingegebenen oder zur Verarbeitung bereitgestellten Daten (nachfolgend „Kundendaten“). Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung und Verarbeitung dieser Daten durch Supercount AI im Rahmen des Auftrags nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Datenschutzrecht) verstößt.

5.3. Zugangsdaten zu den SaaS-Leistungen sind vom Kunden geheim zu halten und sorgfältig vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

5.4. Datensicherung und Export:

a) Supercount AI erstellt regelmäßige Sicherungen der Kundendaten. Diese dienen ausschließlich der Systemsicherheit und der Wiederherstellung nach technischen Störungen.

b) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. BAO, UGB) verantwortlich. Supercount AI übernimmt keine über die Vertragsdauer hinausgehende Archivierungspflicht.

c) Dem Kunden wird dringend empfohlen, seine Daten regelmäßig zu exportieren, insbesondere vor steuerlich relevanten Fristen. Die Plattform bietet hierfür entsprechende Exportfunktionen.

5.5. Support und Service:

a) Der Umfang des enthaltenen Supports und Services (z. B. Standard-Support per E-Mail) richtet sich nach dem gebuchten Paket.

b) Reaktionszeiten und erweiterte Supportoptionen (z. B. Telefon) können je nach gebuchtem Paket variieren und ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

6. Nutzungsrechte (für SaaS-Leistungen)

6.1. Supercount AI räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Leistungen im vereinbarten Umfang für die eigenen internen Geschäftszwecke für die Vertragsdauer zu nutzen.

6.2. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte, ist ausdrücklich untersagt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Supercount AI leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Im Fall von Mängeln der SaaS-Leistungen wird Supercount AI den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben (Verbesserung). Der Kunde ist erst nach zwei fehlgeschlagenen Verbesserungsversuchen bezüglich desselben Mangels zur Preisminderung oder zum Rücktritt berechtigt.

7.2. Die Haftung von Supercount AI für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (sofern nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Supercount AI verursacht) und sonstige mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7.4. Supercount AI haftet nicht für Störungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb ihres zurechenbaren Einflussbereichs (insbesondere höhere Gewalt).

7.5. Haftung in der Multi-Tenant-Architektur: Supercount AI betreibt eine Multi-Tenant-Architektur. Durch technische und organisatorische Maßnahmen (insbesondere logische Trennung und Row-Level Security auf Datenbankebene) wird sichergestellt, dass Daten unterschiedlicher Kunden strikt getrennt sind. Für Verletzungen der Datenisolation haftet Supercount AI nur im Rahmen der Beschränkungen gemäß Ziffer 7.2.

7.6. Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte: Supercount AI haftet nicht für wirtschaftliche Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige KI-Vorschläge verursacht werden, wenn der Kunde seine Prüfpflicht gemäß Ziffer 3.6 nicht erfüllt hat. Die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit aller in das Rechnungswesen übernommenen Buchungen liegt allein beim Kunden.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden.

8.2. Supercount AI verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Supercount AI zu entnehmen.

8.3. Soweit Supercount AI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Nutzung der SaaS-Plattform), schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Maßgeblich ist die jeweils zwischen den Parteien vereinbarte Fassung; Aktualisierungen werden nach dem in der AVV vorgesehenen Änderungsverfahren wirksam. Die aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie die jeweils optional aktivierbaren Verarbeitungswege ergeben sich aus der AVV; auf Anfrage werden ergänzende Nachweise in einem kontrollierten Due-Diligence-Verfahren bereitgestellt.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1. Die Dauer von SaaS-Verträgen ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verlängern sie sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. (Diese Ziffer gilt nicht für Verträge gemäß Ziffer 4.6.)

9.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3. Daten nach Vertragsende:

a) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde 30 (dreißig) Tage Zeit, seine Daten selbstständig in den verfügbaren Exportformaten (z. B. CSV, BMD, DATEV) zu exportieren. Der Zugang zur Plattform bleibt während dieses Zeitraums bestehen.

b) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden kann Supercount AI gegen Entrichtung eines angemessenen Serviceentgelts einen vollständigen Datenexport bereitstellen.

c) Nach Ablauf des 30-Tage-Zeitraums werden alle Kundendaten unwiderruflich aus den Produktivsystemen gelöscht. Ausgenommene technische Sicherungskopien (z. B. Supabase-Backups) werden gemäß den technischen Aufbewahrungsrichtlinien (in der Regel maximal 30 Tage) vorgehalten und danach ebenfalls gelöscht.

d) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. BAO, UGB) verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Daten und zugehörigen Belege vor der Löschung exportiert werden.

e) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden kann die Aufbewahrungsfrist gegen Entrichtung eines monatlichen Speicherentgelts verlängert werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für 4020 Linz, Österreich, zuständige Gericht.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Die KI-native Produktivitätssuite
für Buchhalter und Bilanzierer.

Offizielle Partner

© 2026 Supercount AI FlexCo. Alle Rechte vorbehalten.

*Nach sorgfältiger Marktanalyse (Stand: November 2025) positioniert sich Supercount AI als die erste Buchhaltungssuite am österreichischen Markt, die von Grund auf KI-nativ entwickelt wurde. Was bedeutet für uns "KI-nativ"? Im Gegensatz zu Software, die zum Aufkommen des Technologiesprungs rund um generative künstliche Intelligenz bereits bestanden hat und bei der KI-Funktionen nachträglich an ein bestehendes System ("Legacy-System") angebunden werden, war bei Supercount AI generative künstliche Intelligenz von der ersten Softwareversion an ein integraler und architektonischer Kernbestandteil. Dieser Ansatz ermöglicht fundamental neue und effizientere Prozesse. Wir sehen darin den entscheidenden Vorsprung für die Buchhaltung der Zukunft.

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